| Pädagogisches Konzept |
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Modul:
Darunter wird ein Unterrichtsgegenstand verstanden, der in einem Halbjahr unterrichtet und beurteilt wird. Modulsystem: Der erste und zweite Jahrgang wird wie bisher als ganzjähriger Jahrgang geführt. Der dritte bis fünfte Jahrgang wird jeweils in ein Winter- und Sommersemester unterteilt. Die Gesamtdauer des Schulbesuchs darf die gesetzlich vorgegebene Höchstdauer nicht übersteigen. Jedes Halbjahr wird mit einem Zeugnis abgeschlossen. Zusätzlich zu den verpflichtenden Modulen haben die SchülerInnen die Möglichkeit, weitere Module zu besuchen. Positive Module bleiben den SchülerInnen erhalten. Über negativ abgeschlossene Module müssen Kolloquien (Prüfungen) abgelegt werden, um zu einer positiven Beurteilung zu gelangen. Somit entfällt das verpflichtende Wiederholen eines gesamten Schuljahres im herkömmlichen Sinn. Eine freiwillige Wiederholung ist jedoch auf Antrag der SchülerInnen jederzeit möglich.
Die Ausbildung endet mit der Reife- und Diplomprüfung. Ein Antreten ist mit maximal einem negativen Modul möglich. Arten von Modulen: Pflichtmodul
Unter Pflichtmodul versteht man einen Unterrichtsgegenstand des Kernbereichs ohne Lebende Fremdsprache. Sie sind für alle SchülerInnen verpflichtend. Wahlpflichtmodul
Unter Wahlpflichtmodul versteht man einen Wahlpflichtgegenstand der Fachrichtung oder des Ausbildungsschwerpunktes, die Lebenden Fremdsprache sowie vom Schüler ein gegebenenfalls frei wählbarer Unterrichtsgegenstand zur Erreichung der Stunden laut Lehrplan. Zusatzmodul
Unter Zusatzmodul wird ein über die Höchststundenzahl laut Stundentafel hinausgehender, frei wählbarer Unterrichtsgegenstand verstanden. |
